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Kategorie: Onlinerecht

Facebook "Like-Button" datenschutzwidrig / hamburg.de entfernt Button

Es ist ein offenes Geheimnis, insofern überrascht die Heftigkeit der aktuellen Diskussion doch ein wenig: Ein Großteil der Social Media-Tools und -Features sind mit deutschem Datenschutzrecht nicht vereinbar.

Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der "Like Button" von Facebook. Genauso gut kann hier aber auch der "Flattr"-Button oder Google Analytics genannt werden.

Die Betreiber von hamburg.de sind nun auf dieses Problem aufmerksam geworden und habe das <link http: blog.hamburg.de wieso-wir-den-facebook-like-button-wieder-entfernten _blank external-link-new-window>Facebook-Feature von ihren Seiten entfernt.

Bei all diesen Diensten ist das Problem, dass das jeweilige Tool bestimmte personenbezogene Daten von sämtlichen Besuchern einer Webseite in die Heimat funkt. Also auch von den Leuten, die sich bei Facebook oder Flattr nie angemeldet haben.

Selbst wenn die Diensteanbieter die Weiterleitung der Daten auf solche User begrenzen würden, die sich bei dem speziellen Dienst jeweils vorab abgemeldet haben, so wäre auch dies nicht ausreichend. Bei den wenigsten Diensten ist nämlich klar, welche Daten nun denn tatsächlich erhoben werden und welche nicht. Vor allem sind die Regelungen der Tool-Anbieter, an wen diese Daten weitergegeben werden, derartig Wischiwaschi, dass kein sterbliches Wesen auf Erden in der Lage ist, diese Frage zu beantworten.

Fakt ist somit: Nach deutschem Datenschutzrecht ist - streng genommen - praktisch ein Großteil des Web 2.0 rechtswidrig.

Da erstaunt es doch glatt, dass das Internet dennoch so gut funktioniert ;-)

Zu der Frage der Sinnhaftigkeit der deutschen Online-Datenschutz-Bestimmungen kann man stehen wie man will: Eines ist jedoch relativ klar. Wer derartige Features wie "Like Button" oder "Flattr" in die eigene Homepage integriert, dem muss klar sein, dass er mit einem Bein in der Mitstörerhaftung steht. Dieses - nicht zuletzt wirtschaftlichen - Risikos sollte sich jeder Webseiten-Betreiber bewusst sein, bevor er solche Online-Tools verwendet.

Nicht dass es hinterher wieder heißt: "Hättet Ihr Juristen damals doch was gesagt..."

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