Das LG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile upload-eines-einzigen-filmwerks-in-p2p-tauschboerse-erreicht-gewerbliches-ausmass-209-o-238-10-landgericht-koeln-20100728.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 28.07.2010 - Az.: 209 O 238/10) bestätigt seine bisherige Rechtsprechung und und nimmt eine Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß bereits dann wenn, wenn es sich um einen einzigen, aktuellen Film handelt.
Der Kläger, Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an einem Film, verlangte vom Access-Provider Auskunft über die Personen, die einen Film hochgeladen hatten.
Die Richter bejahten den urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch.
Ein gewerbliches Ausmaß könne bereits bei einer einzigen Urheberrechtsverletzung vorliegen. Nämlich dann, wenn es sich um ein aktuelles Werk handle, das kurze Zeit nach Erscheinen in P2P-Tauschbörsen angeboten werde.
Die Kölner Robenträger bestätigen damit ihre bisherige Rechtsprechung, u.a. <link http: www.online-und-recht.de urteile voraussetzungen-des-urheberrechtlichen-internetauskunftsanspruches-9-oh-2035-09-landgericht-koeln-20100203.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Beschl. v. 03.02.2010 - Az.: 9 OH 2035/09).
Siehe zum Durcheinander beim Internet-Auskunftsanspruch unseren Podcast <link http: www.law-podcasting.de chaos-beim-internet-auskunftsanspruch _blank>"Chaos beim Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG".