Das OLG Zweibrücken <link http: www.online-und-recht.de urteile gewerbliches-ausmass-bei-filesharing-von-ganzen-filmwerken-kurz-nach-veroeffentlichung-4-w-45-09-oberlandesgericht-zweibruecken-20090921.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 21.09.2009 - Az.: 4 W 45/09) hat entschieden, dass ein "gewerbliches Ausmaß" beim urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch nach <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __101.html _blank>§ 101 Abs.9 UrhG dann vorliegt, wenn es ganze Filmwerke kurze Zeit nach der Veröffentlichung zum Download bereitgestellt werden.
Die Vorinstanz hatte einen Auskunftsanspruch der Rechteinhaber abgelehnt, weil nicht nachprüfbar sei, ob der Anschlussinhaber auch der tatsächliche Rechtsverletzer sei.
Dieser Ansicht erteilte das OLG Zweibrücken eine Absage. Ein Anspruch sei nicht schon deshalb abzulehnen, weil der Anschlussinhaber nicht zwingend die Rechtsverletzungen selbst begangen habe. Eine Prüfung des wahren Rechtsverletzers im Auskunftsverfahren könne nicht erfolgen und würde den Rechtsschutz des Rechteinhabers in unzulässigerweise beschränken.
Die vom Gesetzgeber beabsichtigte effektive Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen rechtfertige es, die Auskunft über die Zuordnung von IP-Adressen zu einem konkreten Anschluss auch dann zu erteilen, wenn die Störereigenschaft des Inhabers noch ungeklärt sei.
Ein gewerbliches Ausmaß liege bereits dann vor, wenn eine Privatperson ein ganzes Filmwerk kurze Zeit nach dem Erscheinen zum Download zur Verfügung stelle.