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Kategorie: Onlinerecht

LG Stuttgart: Inhaber von Domain haftet für werbefinanzierte Links

Der Inhaber einer Domain ist für die Werbeeinblendungen Dritter, die auf seiner Webseite geschehen, spätestens ab Kenntnis verantwortlich. Er haftet daher auch für "Sponsored Links" und damit einhergehende Rechtsverletzungen <link http: www.online-und-recht.de urteile haftung-des-domaininhabers-fuer-sponsored-links-17-o-706-11-landgericht-stuttgart-20111111.html _blank external-link-new-window>(LG Stuttgart, Beschl. v. 11.11.2011 - Az.: 17 O 706/11).

Die Klägerin ging im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen den Beklagten vor. Bei dem Unterlassungsanspruch stützte sich die Klägerin auf ihr Markenrecht. Der Beklagte hatte eine verwechslungsfähige Domain registriert, auf der "Sponsored Links" des Domain-Parking-Anbieters Sedo platziert waren.

Als der Beklagte auf die außergerichtliche Aufforderung nicht reagierte, beschritt die Klägerin den Gerichtsweg.

Es bestehe erhebliche Verwechslungsgefahr, da die Domain klanglich der klägerischen Marke sehr ähnlich sei. Dadurch seien die ausschließlichen Rechte der Klägerin verletzt.

Der Domaininhaber sei grundsätzlich für den abrufbaren Inhalt verantwortlich, wenn er Kenntnis habe. Dies gelte auch für die Fälle, in denen Dritte Werbeeinblendungen vornehmen würden.

Das Anbieten von werbefinanzierten Links stelle ein Handeln im geschäftlichen Verkehr dar. Der Beklagte sei für die Markenrechtsverletzungen verantwortlich.

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