Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Trennungsgebot von Geldspielgeräten und Wettautomaten gilt nicht für Gaststätten

Das Trennungsgebot von Geldspielgeräten und Wettautomaten gilt nicht für Gaststätten, sodass auch von keinem Wettbewerbsverstoß auszugehen ist (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 02.05.2019 - Az.: 6 U 65/18).

Der Beklagte betrieb eine Gaststätte und hatte dort gleichzeitig sowohl Geldspielgeräte als auch Wettautomaten aufgestellt.

Die Klägerin sah darin einen Verstoß gegen § 21 Abs.2 GlüStV und sprach eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus. Als der Beklagte nicht einlenkte, ging die Angelegenheit vor Gericht.

Das OLG Frankfurt a.M. verneinte eine Verletzung des § 21 Abs.2 GlüStV und wies die Klage ab.

§ 21 Abs.2 GlüStV gelte ihrem Wortlaut nach nur für Spielhallen und Spielbanken, so die Richter. Gaststätten seien davon gerade nicht erfasst.

Es könne auch nicht angenommen werden, dass das Trennungsgebot, das sich aus der glücksspielrechtlichen Norm ergebe, auf einem offensichtlichen Versehen des Gesetzgebers beruhe. Denn die Gefahr, Gerätespieler zusätzlich der Sportwette zuzuführen, sei in einer Spielhalle, die in der Regel zum Spielen aufgesucht wird, größer als in einer Gaststätte, die in der Regel zum Verzehr von Speisen und Getränken aufgesucht werde.

Eine analoge Anwendung des § 21 II GlüStV auf Gaststätten scheide mangels planwidriger Regelungslücke daher aus.

Rechts-News durch­suchen

16. Januar 2025
Sony darf bei Playstation Plus weder Preise noch Leistungen einseitig ändern, da die Klauseln Verbraucher unangemessen benachteiligen.
ganzen Text lesen
16. Januar 2025
Eine Kundin erwirkte die Rückzahlung von 1.500,- EUR und die Nichtigkeit eines Fernunterrichtsvertrags, da der Anbieter keine FernUSG-Zulassung hatte.
ganzen Text lesen
15. Januar 2025
Die Werbung für einen isolierten Online-Theorieunterricht für Fahrschüler ist irreführend, da Theorie- und Praxisausbildung eng verzahnt sein müssen…
ganzen Text lesen
10. Januar 2025
Werbung für osteopathische Behandlungen darf nur auf wissenschaftlich gesicherte Aussagen gestützt werden. Irreführende Aussagen sind unzulässig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen