Ein Händler haftet für die fehlerhafte Anzeige von Versandkosten in einer Preissuchmaschine, so der BGH <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile haendler-haftet-fuer-fehlerhafte-angaben-bei-der-online-preissuchmaschine-froogle-i-zr-16-08-bundesgerichtshof--20100318.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.03.2010 - Az.: I ZR 16/08).
Der BGH setzt damit konsequent seine bisherige Rechtsprechung fort. Der <link record:tt_news:5091>BGH hatte bereits zuvor entschieden, dass Preisangaben in Preissuchmaschinen immer und stets aktuell sein müssen.
Im vorliegenden Fall zeigte die Preissuchmaschine Froogle weder die Versandkosten noch die Mehrwertsteuer an. Erst wenn der Nutzer auf den Link klickte, gelangte er auf die Internetseite des Anbieters, wo die relevanten Informationen dargestellt wurden.
Dies hielten die Robenträger für einen Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung. Die Angaben hätten vielmehr direkt auf der Seite der Preissuchmaschine abgebildet werden müssen.
Für die Rechtsverletzung hafte der Händler, von dem die Angebote übernommen worden seien.