Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: Haftung erst ab Kenntnis für Rechtsverletzungen in fremdem, eingebundenem RSS-Feed

Der BGH <link http: juris.bundesgerichtshof.de cgi-bin rechtsprechung _blank external-link-new-window>(Urt. v. 27.03.2012 - Az.: VI ZR 144/11) hat entschieden, dass der Betreiber einer Webseite, der erkennbar fremde RSS-Feeds auf seiner Seite einbindet, grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er ist vielmehr erst dann verantwortlich, sobald er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt.

Die Beklagte betrieb ein Online-Informationsportal, auf dem zahlreiche fremde RSS-Feeds eingebunden waren. Einer dieser fremden RSS-Feeds enthielt rechtswidrige Inhalte über die Klägerin.

Als die Klägerin hiervon erfuhr, mahnte sie die Beklagte kostenpflichtig ab. Diese löschte zwar den relevanten Inhalt, beglich aber nicht die Abmahnkosten.

Zu Recht wie die BGH-Richter nun entschieden. Denn die Beklagte hafte erst ab Kenntnis für die fremden Rechtsverletzungen.

Da die Einbindung der fremden RSS-Feeds automatisiert erfolge und auch keine redaktionelle Kontrolle stattfinde, mache sich die Beklagte die Inhalte nicht zu eigen.

Auch eine Störerhaftung scheide aus. Der Betreiber eines Informationsportals, der - wie im vorliegenden Fall die Beklagte - erkennbar fremde Nachrichten anderer Medien und Blogs ins Internet stelle, sei danach grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Das würde den Betrieb des dem Informationsinteresse der Mediennutzer dienenden, auf schnelle und aktuelle Information ausgerichteten Informationsportals unzuträglich hemmen.

Rechts-News durch­suchen

29. März 2024
Voraussetzungen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen der Kommunen im World Wide Web.
ganzen Text lesen
29. März 2024
Zugang einer Nachricht über das elektronische Anwaltspostfach (beA) bereits bei Möglichkeit zur Kenntnisnahme.
ganzen Text lesen
28. März 2024
Amazon muss ein öffentliches Werbearchiv seiner Online-Werbung bereitstellen.
ganzen Text lesen
27. März 2024
Inhaber eines Instagram-Account haftet für Urheberrechtsverletzungen durch Dritte, wenn er Zugangsdaten teilt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen