Nach übereinstimmenden Medienberichten hat der Hamburger Datenschutzbeauftragte Bußgeldverfahren gegen mehrere Internet-Firmen wegen der Safe Harbor-Problematik eingeleitet.
Bekanntlich hat der Europäische Gerichtshof vor kurzem <link http: www.datenschutz.eu urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 06.10.2015 - Az.: C-362/14) das Safe Harbor-Abkommen für unwirksam erklärt, da es gegen geltendes EU-Datenschutzrecht verstößt. Seitdem wird kontrovers darüber diskutiert, ob und welche Alternativen zu Safe Harbor existieren.
Unsere praktischen Handlungsempfehlungen nach dem Safe Harbour-Urteil für Sie als (Online-) Unternehmer können Sie <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de aufsaetze eugh-safe-harbor-abkommen-ist-unwirksam-unsere-praktischen-handlungsempfehlungen-nach-dem-urteil _blank external-link-new-window>hier nachlesen.
Gegen mehrere Unternehmen aus Hamburg seien nun aktuell entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet worden, da diese sich weiterhin auf Safe Harbor berufen würden und keine alternative Rechtsgrundlage geschaffen hätten. Inhaltlich gehe es um den Transfer von personenbezogenen Daten in die USA.
Es würde sich sämtlichst um deutsche Töchter von amerikanischen Muttergesellschaften handeln.
Die Firmen würden nun angehört und könnten sich (noch) gegen entsprechende Bußgelder rechtlich zur Wehr setzen.