Wie der Hamburgische Datenschutzbeauftragte in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt, hat er mehrere Bußgeldverfahren gegen Gaststätten-Betreiber eingeleitet, weil diese nicht die Corona-Gästelisten DSGVO-konform betreiben.
Die Behörde informiert, dass sie im Juni ca., 100 Gaststätten hinsichtlich der datenschutzrechtlich einwandfreien Führung von Corona-Gästelisten überprüft hatte. Der Schwerpunkt lag damals auf Aufklärung und Beratung. Zudem sei den Unternehmen ausführliches Informationsmaterial übergeben worden.
Vor kurzem fanden nun Nachkontrollen in denjenigen Einrichtungen statt, bei denen im ersten Durchgang Mängel festgestellt worden waren.
In den meisten Fällen seien die Beanstandungen abgestellt worden, so die Datenschützer. In vier Fällen seien jedoch Bußgeldverfahren eingeleitet worden:
"In vier Restaurants bestanden jedoch nach wie vor dieselben Missstände. Nachdem die erste Stichprobenaktion primär auf die Beratung und Sensibilisierung im Hinblick auf die neuen rechtlichen Anforderungen gerichtet war, ist nun ein Einschreiten mit aufsichtsbehördlichen Mitteln geboten.
Die pandemiebedingten erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gastronomiebranche rechtfertigen es nicht, wenn nach direkter Ansprache durch die Datenschutzbehörde weiter daran festgehalten wird, die Anschriften und Telefonnummern hunderter oder gar tausender Besucher öffentlich auszulegen.
Gegen die betroffenen Betriebe werden daher nun Bußgeldverfahren eingeleitet."
Und weiter:
"Unsere Nachprüfung hat gezeigt, dass etwa ein Siebtel der Betriebe die Kontaktdatenerfassung auch nach behördlicher Ansprache immer noch fehlerhaft durchführen. Woran die datenschutzkonforme Umsetzung gescheitert ist, konnten die betroffenen Gaststättenbetreiber nicht plausibel darlegen.
Bedauerlicherweise haben sich die Betriebe auch in der Nachkontrolle nicht einsichtig gezeigt."