Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Celle: Hashtag "#ad" für Kennzeichnung von gesponsertem Instagram-Beitrag nicht ausreichend

Der Hashtag "#ad" für ein gesponsertes Instagram-Posting ist nicht ausreichend, um den Vorwurf der Schleichwerbung zu entkräften, wenn es in Zusammenhang mit anderen Hashtags verwendet wird (OLG Celle, Urt. v. 08.06.2017 - Az.: 13 U 53/16).

Rossmann Online arbeitete mit einem bekannten Instagram-Influencer zusammen, der mehr als 1 Mio. Follower hatte. Dieser Influencer postete:

"An alle Sparfüchse: AUFGEPASST! NUR morgen gibt es in allen (...) Filialen von #(...) & im Online Shop 40% Rabatt auf Augen Make-Up! Viel Spaß beim Einkaufen! (...). Mascara &     M. N. Y. The R. N. Lidschatten Palette

#blackfriyay #ad #eyes #shopping #rabatt #40prozent“

Das OLG Celle sah hierin einen Verstoß gegen die Verpflichtung, Werbung als solche zu kennzeichen.

Es könne dahingestellt bleiben, ob der Hashtag "#ad" alleine ausreichend sei, um den Vorwurf der Schleichwerbung zu entkräften. Denn im vorliegenden Fall werde der Hashtag mit anderen zusammen verwendet und zudem in einer solchen Weise, dass er gegenüber dem Rest nicht hervorsteche. Dies wäre jedoch zwigend gewesen, um den Betrachter auf den kommerziellen Charakter der Äußerung hinzuweisen.

Zudem erfolge der Hinweis erst am Ende des Textes, also zu einem Zeitpunkt, zu dem der Betrachter den Text bereits gelesen habe.

Rechts-News durch­suchen

05. Dezember 2024
Ein Unternehmen täuscht Verbraucher durch ein irreführendes TÜV-Logo und geschönte Kundenbewertungen, was als Wettbewerbsverstoß eingestuft wurde.
ganzen Text lesen
03. Dezember 2024
Ein Unternehmen darf sich als Hersteller bezeichnen, wenn es rechtlich nach dem Produktsicherheitsgesetz als solcher gilt, auch bei Fremdfertigung.
ganzen Text lesen
02. Dezember 2024
Die Bewerbung eines veganen Getränks als „Eierlikör-Alternative“ ist unzulässig, da sie eine irreführende Verbindung zur geschützten Kategorie…
ganzen Text lesen
29. November 2024
CBD-Mundpflegesprays gelten als Lebensmittel und fallen daher unter das Verkaufsverbot der Düsseldorfer Allgemeinverfügung.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen