Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Aschaffenburg: Impressumspflicht gilt auch für "Under Construction"-Webseiten

Die Impressumspflicht kann für "Under Construction"-Webseiten gelten, so das LG Aschaffenburg (Urt. v. 03.04.2012 - Az.: 2 HK O 14/12).

Beide Parteien gaben Anzeigenmagazine heraus. Auf der Webseite der Beklagten befand sich der Hinweis "Hier entsteht in Kürze unsere Internetpräsenz". Es war kein Impressum auf der Webseite vorhanden. Abrufbar waren jedoch das Logo der Beklagten und eine Printausgabe zum Download.

Die Klägerin sah darin einen Verstoß gegen die geltende Impressumspflicht.

Das LG Aschaffenburg gab dieser Ansicht Recht und verurteilte die Beklagte zur Unterlassung.

Unerheblich sei, dass der Internetauftritt noch nicht vollständig aufgebaut sei. Durch den Umstand, dass bereits das Printmagazin abrufbar sei, werde die Beklagte geschäftlich tätig. Denn durch das Bereitstellen werbe die Beklagte bereits für ihre Angebote und die Möglichkeit, in dem Magazin zu werben.

Anders als im Fall des LG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-impressumspflicht-fuer-baustellenseite-ohne-geschaeftliche-betaetigung-12-o-312-10-landgericht-duesseldorf-20101215.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 15.12.2010 - Az.: 12 O 312/10) handle es sich daher um keine reine Baustellenseite, sondern hier greife vielmehr die Impressumspflicht.

 

Rechts-News durch­suchen

28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wer mit einem durchgestrichenen UVP wirbt, ohne den günstigsten Preis der letzten 30 Tage zu nennen, täuscht Verbraucher über eine tatsächliche…
ganzen Text lesen
26. August 2026
Eine Krankenkasse darf Mitglieder, die kündigen möchten, nicht mit unzulässigen Geldversprechen vom Wechsel abhalten.
ganzen Text lesen
25. August 2026
Wer in den Schaufenstern seines Kiosks für Tabak- und E-Zigaretten wirbt, muss mit einem Werbeverbot rechnen. Denn ein Kiosk gilt im Zweifel nicht als…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen