Ein Internet-System-Vertrag ist als Werkvertrag einzustufen, so das LG Schweinfurt <link http: www.online-und-recht.de urteile internet-system-vertrag-ist-als-werkvertrag-einzuordnen-24-s-42-10-landgericht-schweinfurt-20100709.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 09.07.2010 - Az.: 24 S 42/10).
Geklagt hatte ein Unternehmer, das seine Dienste in Form eines Internet-System-Vertrages anbot (u.a. Zusammenstellen der Web-Dokumentation, Gestaltung einer individuellen Webpräsenz, Hosting der Webseite sowie weitere Beratung und Betreuung über eine Hotline). Als Laufzeit waren vier Jahre angegeben. Der Beklagte meinte, es handle sich um ein Werkvertrag, da er monatliche Entgelte zu entrichten habe. Er könne daher vorzeitig kündigen.
Die Schweinfurter Richter bejahten eine vorzeitige Kündigung. Der Ausschluss der Kündigung sei unwirksam.
Auch wenn der Kunde ein monatliches oder jährliches Entgelt zu zahlen habe und der Vertrag auf eine gewisse Dauer ausgerichtet sei, so dass Züge eines Dauerschuldverhältnisses erkennbar seien, müsse von einem Werkvertrag ausgegangen werden. Der Ausschluss eines jederzeitigen Kündigungsrechts, so wie die Klägerin es in ihren AGB festgesetzt habe, sei unwirksam.
Ein Vergütungsanspruch stehe dem Unternehmen nur für den Zeitraum zu, in dem es tatsächlich tätig geworden sei.
Siehe dazu auch die jüngste Entscheidung des BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile internet-system-vertrag-als-werkvertrag-einzustufen-iii-zr-79-09-bundesgerichtshof--20100304.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 04.03.2010 - Az.: III ZR 79/09), der einen Internet-System-Vertrag ebenfalls als Werkvertrag einstuft.