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Kategorie: Onlinerecht

OLG Karlsruhe: Irreführende Online-Werbung für Lebensmittel mit gesundheitsbezogenen Aussagen

Werbung für den "Babytraum Tee" mit medizinisch unbewiesenen Gesundheitsaussagen ist irreführend und wettbewerbswidrig

Es ist irreführend, online mit nicht nachgewiesenen, gesundheitsbezogenen Aussagen für Lebensmittel (hier: “Babytraum Tee” oder “Babytraum Globoli” zu werben (OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.03.2024 - Az.: 14 U 63/23).

Die Beklagte betrieb einen Online-Versandhandel und warb für einzelne Lebensmittel mit bestimmten Gesundheitsaussagen, u.a. für das Produkt “Babytraum Tee” mit den Aussagen:

"Was ist der Babytraum Tee?

Von Hebammen empfohlen

Speziell für die Zeit vor der Schwangerschaft

Wertvolle Kräuter mit allgemein bekannten Vorteilen“

Sämtliche Werbe-Statements waren medizinisch unbewiesen.

Das OLG Karlsruhe ging daher von einem Wettbewerbsverstoß aus:

“Gemessen hieran sind die (…) beanstandeten Werbeaussagen hinsichtlich der von der Beklagten beworbenen Lebensmittel (1) schon deswegen irreführend im Sinne des Art. 3 Unterabsatz 2 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 und damit zu unterlassen, da die gegenüber den angesprochenen Verkehrskreisen suggerierten positiven Wirkungen auf den menschlichen Organismus, bei denen es sich um gesundheitsbezogene Angaben handelt (2), nicht wissenschaftlich belegt sind (3). ”

Und weiter:

"Die angesprochenen Verkehrskreise erwarten bei der Verwendung gesundheitsbezogener Angaben, auch wenn diese wie vorliegend nicht genau spezifiziert sind, dass sich diese auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützen und dem vertriebenen Produkt nicht lediglich zu Werbezwecken ohne jeglichen Beleg der beworbenen gesundheitsfördernden Wirkung zugesprochen werden.

Dies gilt in gleicher Weise für den Text „Was ist der Babytraum Tee? Von Hebammen empfohlen 

Speziell für die Zeit vor der Schwangerschaft Wertvolle Kräuter mit allgemein bekannten Vorteilen“ (Klageantrag Ziffer 2). 

Diese Aussagen werden im Gesamtzusammenhang von den angesprochenen Verkehrskreisen dahingehend verstanden, dass Hebammen empfehlen, den Tee bei einem bestehenden Kinderwunsch vor der Empfängnis zu konsumieren, und zwar gerade wegen der „wertvollen“ Kräuter und deren „allgemein bekannten Vorteile“. Hier wird demgemäß ebenfalls der Eindruck erweckt, der Konsum des Tees habe eine positive Wirkung auf die Empfängnisfähigkeit."

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