Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Arnsberg: Irreführende Werbung "Architektur", wenn kein Architekt beschäftigt

Ein Unternehmen darf bei seinen Dienstleistungen mit der Werbeaussage "Architektur"  nur dann werben, wenn in der Firma auch ein Architekt beschäftigt ist. Andernfalls handelt es sich eine um eine irreführende Werbung (LG Arnsberg, Urt. v. 31.01.2019 - Az.: I-8 O 95/18).

Der verklagte Betrieb warb für seine Leistungen mit den Worten

"Architektur/Tragwerksplanung/Statik/Bauphysik".

Im weiteren verlinkten Text wurden allgemein die Leistungen von Architekten beschrieben.

Die Klägerin sah darin einen Wettbewerbsverstoß, da die Beklagte keinen Architekten beschäftigte, und ging gerichtlich gegen die Werbung vor.

Das LG Arnsberg gab der Klägerin Recht und bejahte eine Irreführung.

Der BGH habe bereits in den 1980er Jahren (BGH, MDR 1980, 910) entschieden, dass die Verwendung des Wortes "Architekt"  jedenfalls dann irreführend ist, wenn dieses Wort hervorgehoben werde.

Dies sei im vorliegenden Fall zu bejahen. Denn die Worte würden optisch prominent, sodass es sich um Blickfangwerbung handle. 

Dadurch werde der falsche Eindruck erweckt, die Beklagte könne Architekten-Leistungen erbringen, was aber objektiv nicht der Fall sei. Der Verbraucher werde unzulässig in die Irre geführt.

Rechts-News durch­suchen

20. Mai 2026
Ein Kreuzfahrtanbieter darf einen Agenturvertrag wegen Provisionsweitergabe nicht kündigen, da das Verbot gegen Kartellrecht verstößt.
ganzen Text lesen
20. Mai 2026
Ein Fitnessstudio darf die Handtuchpauschale nicht per E-Mail ohne Zustimmung des jeweiligen Mitglieder erhöhen.
ganzen Text lesen
14. Mai 2026
Das LG Bremen untersagt Mondelez, die 90-g-Milka-Schokolade ohne klaren Hinweis anzubieten, weil Verbraucher weiter eine Größe 100 g erwarten.
ganzen Text lesen
14. Mai 2026
Irreführende Werbe-Statements eines KI-Chatbots sind dem betreffenden Unternehmen vollständig zuzurechnen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen