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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Irreführende Werbung für kostenpflichtige Sitzplatz-Reservierung

Online-Flugbuchungsseite mit Druck zur Sitzplatzreservierung wettbewerbswidrig.

Im Rahmen der Online-Bestellung einer Flugreise ist es irreführend, wenn der Eindruck erweckt wird, eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung sei notwendig (LG Berlin, Urt. v. 11.10.2023 - Az.: 97 O 89/22).

Die Beklagte bot online Flugreisen an. Bei Buchung der günstigsten Variante war in dem Preis keine Reservierung des Sitzplatzes enthalten. Im Rahmen der Order erschien dann der Hinweis:

"Bevor Sie fortfahren

Bitte wählen Sie für alle Fluggäste einen Sitzplatz. Falls das im Moment nicht tun möchten, klicken Sie auf “Option 2: Sitzplätze später reservieren".

Wählte der Kunde diese Option 2 an, erhielt über Informationen über die Vorteile einer Sitzplatzauswahl. Ganz am Ende der Seite bestand die Möglichkeit, auch ohne Reservierung die Buchung vorzunehmen.

Das LG Berlin stufte dies als irreführende Werbung ein, da durch die Ausgestaltung des Buchungsprozesses der Eindruck werde, ein entgeltpflichtiger Sitzplatz sei zwingend notwendig:

"Dem Interessenten, der sich für das Tarifmodell (…) entschieden hat, treten nach Eingabe seiner Daten, was einige Zeit in Anspruch nimmt, mit dem Inhalt der Anlage (…) Informationen entgegen, die nur den Schluss zulassen, es müsse doch ein kostenpflichtiger Sitzplatz gewählt werden, um diesen Flug buchen zu können. 

Der Interessent sieht nur zwei Optionen, die beide jetzt oder später - eine kostenpflichtige Sitzplatzwahl beinhalten. Unterhalb der Oberzeile mit beiden Optionen steht sogar die Aufforderung “Wählen Sie Ihren Sitzplatz”.

Dieser irreführende Eindruck werde noch durch die äußeren Umstände verstärkt:

"Zusätzlich wird dadurch Handlungsdruck erzeugt, dass eine Sitzplatzwahl „SPÄTER UM 50 % TEURER“ sein wird. 

Nirgends befindet sich auf dieser Seite eine Information, dass der Interessent diese beiden Optionen ignorieren kann. 

Die Überschrift „Wählen Sie Ihre Sitzplatzpräferenz“ ist sprachlich unscharf und führt genau zu den beiden Optionen. Der Button „Fortsetzen“ wird aufgrund seiner Platzierung ausschließlich der Option 2 zugeordnet, was gerade dazu veranlasst, zur Vermeidung später erhöhter Kosten sogleich einen Sitzplatz zu reservieren. 

Erst nach Betätigung dieses Links kommt - zu spät - eine Aufklärung, entweder mit dem (…) eingeblendeten Hinweis oder im Falle der Option 2 mit dem dann erscheinenden Button „Ohne Sitzplatz fortfahren"."

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