Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Irreführende Werbung für kostenpflichtige Sitzplatz-Reservierung

Online-Flugbuchungsseite mit Druck zur Sitzplatzreservierung wettbewerbswidrig.

Im Rahmen der Online-Bestellung einer Flugreise ist es irreführend, wenn der Eindruck erweckt wird, eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung sei notwendig (LG Berlin, Urt. v. 11.10.2023 - Az.: 97 O 89/22).

Die Beklagte bot online Flugreisen an. Bei Buchung der günstigsten Variante war in dem Preis keine Reservierung des Sitzplatzes enthalten. Im Rahmen der Order erschien dann der Hinweis:

"Bevor Sie fortfahren

Bitte wählen Sie für alle Fluggäste einen Sitzplatz. Falls das im Moment nicht tun möchten, klicken Sie auf “Option 2: Sitzplätze später reservieren".

Wählte der Kunde diese Option 2 an, erhielt über Informationen über die Vorteile einer Sitzplatzauswahl. Ganz am Ende der Seite bestand die Möglichkeit, auch ohne Reservierung die Buchung vorzunehmen.

Das LG Berlin stufte dies als irreführende Werbung ein, da durch die Ausgestaltung des Buchungsprozesses der Eindruck werde, ein entgeltpflichtiger Sitzplatz sei zwingend notwendig:

"Dem Interessenten, der sich für das Tarifmodell (…) entschieden hat, treten nach Eingabe seiner Daten, was einige Zeit in Anspruch nimmt, mit dem Inhalt der Anlage (…) Informationen entgegen, die nur den Schluss zulassen, es müsse doch ein kostenpflichtiger Sitzplatz gewählt werden, um diesen Flug buchen zu können. 

Der Interessent sieht nur zwei Optionen, die beide jetzt oder später - eine kostenpflichtige Sitzplatzwahl beinhalten. Unterhalb der Oberzeile mit beiden Optionen steht sogar die Aufforderung “Wählen Sie Ihren Sitzplatz”.

Dieser irreführende Eindruck werde noch durch die äußeren Umstände verstärkt:

"Zusätzlich wird dadurch Handlungsdruck erzeugt, dass eine Sitzplatzwahl „SPÄTER UM 50 % TEURER“ sein wird. 

Nirgends befindet sich auf dieser Seite eine Information, dass der Interessent diese beiden Optionen ignorieren kann. 

Die Überschrift „Wählen Sie Ihre Sitzplatzpräferenz“ ist sprachlich unscharf und führt genau zu den beiden Optionen. Der Button „Fortsetzen“ wird aufgrund seiner Platzierung ausschließlich der Option 2 zugeordnet, was gerade dazu veranlasst, zur Vermeidung später erhöhter Kosten sogleich einen Sitzplatz zu reservieren. 

Erst nach Betätigung dieses Links kommt - zu spät - eine Aufklärung, entweder mit dem (…) eingeblendeten Hinweis oder im Falle der Option 2 mit dem dann erscheinenden Button „Ohne Sitzplatz fortfahren"."

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen