Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Dresden: Keine Verletzung des Vervielfältigungsrechts von RTL durch "Save.TV"

Das Angebot des Online-Videorekorder-Dienstes "Save.TV" verletzt nicht das Vervielfältigungsrecht der Sendeanstalten, im vorliegendem Fall von RTL. Die Nutzung des Dienstes liegt vorwiegend in der Erstellung von rechtmäßigen Privatkopien <link http: www.online-und-recht.de urteile online-videorekorder-save-tv-verletzt-nicht-vervielfaeltigungsrecht-von-rtl-14-u-801-07-oberlandesgericht-dresden-20110712.html _blank external-link-new-window>(OLG Dresden, Urt. v. 12.07.2011 - Az.: 14 U 801/07).

Mitte 2009 hat der BGH eine Grundlagen-Entscheidung <link http: www.online-und-recht.de urteile online-videorecoder-unter-bestimmten-voraussetzungen-legal-i-zr-175-07-bundesgerichtshof--20090422.html _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 22.04.2009 - Az.: I ZR 175/07) getroffen und entschieden, dass der Online-Videorekorder-Dienst "Save.tv" nicht zwingend urheberrechtswidrig ist. Zur weiteren Klärung des Verfahrens hatten die Karlsruher Richter das Verfahren an das OLG Dresden zurückverwiesen.

Dies entschied nun unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Vorgaben, dass "Save.tv" nicht in das Vervielfältigungsrecht der Sendeanstalten eingreift.

Das OLG Dresden stellte fest, dass "Save.TV" lediglich Privatkopien erstelle. Der Vorgang sei automatisiert und vom jeweiligen Kunden initiiert. Insofern werde der Aufzeichnungsprozess von "Save.TV" zwar mittels einer neuen Technologie durchgeführt, tatsächlich entspreche das Herstellen der Privatkopien in etwa dem Vorgang eines analogen, herkömmlichen Videorekorders.

Dieses Vorgehen stelle keine Verletzung des Vervielfältigungsrechts der Sendeanstalten und damit auch nicht des Klägers, der Sendeanstalt RTL, dar.

Rechts-News durch­suchen

12. Juni 2025
Ein deutscher Puzzlehersteller darf den "Vitruvianischen Menschen" von Leonardo Da Vinci weltweit außerhalb Italiens weiter als Vorlage nutzen.
ganzen Text lesen
09. Juni 2025
Smartphone-Videos von Naturereignissen sind urheberrechtlich geschützt und können exklusiv an Medien weitergegeben werden.
ganzen Text lesen
04. Juni 2025
Eine Bildagentur muss wegen unerlaubter Fotoverwertung aus dem Kölner Dom rund 35.000 EUR Schadensersatz zahlen.
ganzen Text lesen
02. Mai 2025
Eine seitenlange Inhaltsangabe und viele Zitate aus einem Roman verletzen das Urheberrecht, wenn sie das Originalwerk erkennbar wiedergeben.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen