Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Kriterien für verbotene Online-Schleichwerbung

Das KG Berlin (Beschl. v. 24.01.2012 - Az.: 5 W 10/12) hat vor kurzem die Kriterien für eine verbotene Online-Schleichwerbung konkretisiert.

Im Zentrum der Webseite befand sich eine Animation und ein interaktives Spiel für Kinder. Horizontal und vertikal wurden Werbebanner eingeblendet.

Die Berliner Richter hielten dies für eine ausreichende Trennung zwischen Werbung und "redaktionellem" Inhalt.

Jeder Internetnutzer - auch im Kindesalter - werde von Anfang der ersten Nutzung an sofort daran gewöhnt, dass es solche Trennungen von "eigentlichen" Inhalten im optischen Zentrum eines Internetauftritts und Bannerwerbung in dessen Randbereichen gebe.

Auch Gemeinsamkeiten zwischen Werbeteil und inhaltlichem Teil sei den wirtschaftlichen Prinzipien von kostenfreien Internetangeboten immanent und gehöre spätestens seit Einführung des Suchmaschinenmarketings zum Alltag.

Entscheidend für die Beurteilung, ob eine Webseite unerlaubte Schleichwerbung betreibe, sei in erster Linie der optische Gesamteindruck der jeweiligen Internetseite.

01. Dezember 2023
Das anrufende Unternehmen trägt die Beweislast für ein telefonisches Opt-In. Bei gegensätzlichen Zeugenaussagen greift die gesetzliche Beweislast zum…
ganzen Text lesen
29. November 2023
Ein Link zur eigenen Internet-Präsenz im Footer einer E-Mail führt nicht automatisch zu einer rechtswidrigen elektronischen Spam-Nachricht.
ganzen Text lesen
24. November 2023
Einseitige Preisanpassungsklauseln in den Verbraucher-AGB von Netflix und Spotify sind rechtswidrig. Eine solche AGB-Klausel ist nicht erforderlich,…
ganzen Text lesen
24. November 2023
Ein Weinerzeuger kann seinen eigenen Betrieb auf Weinetiketten angeben, selbst wenn die Kelterung woanders stattfindet, solange er die angemietete…
ganzen Text lesen