Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Dresden: Kundenzufriedenheitsanfragen sind unerlaubte E-Mail-Werbung

Kundenzufriedenheitsanfragen sind unerlaubte E-Mail-Werbung und somit verboten (OLG Dresden, Urt. v. 24.04.2016 - Az.: 14 U 1773/13).

Die Beklagte hatte nach der Bestellung eines Kunden in ihrem Online-Shop diesem eine E-Mail mit einer Anfrage zur Kundenzufriedenheit geschickt. In der E-Mail hieß es u.a.

"mit der Bitte um Teilnahme an einer Kundenzufriedenheitsbefragung"

und

"Gerne möchten wir Sie auch weiterhin als zufriedenen Kunden betreuen dürfen."

Das Gericht stufte dies als unverlangte E-Mail-Werbung ein. Die vorgenommene Bestellung im Online-Shop reiche nicht als Rechtsgrundlage aus, dem Kunden solche E-Mails zu senden.

Kundenzufriedenheitsanfragen seien unzweifelhaft als Werbung einzustufen, denn sie dienten der Kundenbindung und somit der Gewinnmaximierung des jeweiligen Unternehmens.

Da keine ausdrückliche Einwilligung vorliege, handle es sich um wettbewerbswidrigen Spam.

Rechts-News durch­suchen

31. Juli 2026
FOCUS muss bei seinen Ärzte-Testsiegeln das Bewertungsverfahren klar offenlegen, sonst droht eine wettbewerbswidrige Irreführung.
ganzen Text lesen
30. Juli 2026
Unter der Voraussetzung, dass klare gesetzliche Grenzen und eine wirksame nachträgliche Gerichtskontrolle gewährleistet sind, dürfen…
ganzen Text lesen
30. Juli 2026
Wer Tickets zu einem „Ab“-Preis bewirbt, muss unvermeidbare Servicegebühren in den Gesamtpreis einrechnen.
ganzen Text lesen
29. Juli 2026
Ein Versicherungsvermittler darf sich im Internet nicht als Versicherer ausgeben. Irreführende Angaben auf seiner Website muss er entfernen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen