Im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat sich nun auch das LG Berlin (Urt. v. 28.01.2016 - Az.: 52 O 204/15) zu der Problematik geäußert, ob die Regelungen der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) auch für Makler gelten.
Es herrscht derzeit eine erbitterte rechtliche Auseinandersetzung um die Frage, ob <link http: www.gesetze-im-internet.de enev_2007 __16a.html _blank external-link-new-window>§ 16 a EnEV auch für Makler gilt. So geht vor allem die Deutsche Umwelthilfe seit längerem massiv gegen Fälle vor, bei denen ein Makler nicht die Angaben des Energieausweises benennt.
Nun hat sich das LG Berlin zu dieser Frage geäußert und kommt dabei zu folgender Einschätzung:
Für die Nicht-Anwendbarkeit auf Makler spreche der Wortlaut der Norm. Die Richtline selbst treffe keine Bestimmung darüber, wen die Verpflictung, Angaben zum Energieausweis zu machen treffe.
Soweit der nationale Gesetzgeber im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Richtlinie lediglich dem Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber, aber nicht dem Makler auferlegt habe, sei dies nicht zu beanstanden. Eine Erweiterung der Pflicht könne und dürfe durch die Rechtsprechung nicht erfolgen.
Die Verpflichtung, die Informationen anzugeben, sei ausdrücklich dem Verkäufer auferlegt worden, und zwar unabhängig davon, ob er die Immobolienanzeige selbst aufgebe oder ein Maklerbüro damit bauftrage. Es sei der Verkäufer, der sicherstelle müsse, dass die Immobilienanzeige die Pflichtangaben enthalte, andererfalls begehe er eine Ordnungswidrigkeit.
Im Ergebnis lässt das LG Berlin die Frage unbeantwortet, da der geltend gemachte Unterlassungsanspruch bereits aus anderen Gründen scheiterte.
Die Gerichte entscheiden hier bislang sehr unterschiedlich.
Für die Anwendbarkeit von <link http: www.gesetze-im-internet.de enev_2007 __16a.html _blank external-link-new-window>§ 16a EnEV auf Makler:
- LG München I <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 16.11.2015 - Az.: 4 HK O 634/15)
- LG Tübingen <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.10.2015 - Az.: 20 O 60/15)
Gegen die Anwendbarkeit von <link http: www.gesetze-im-internet.de enev_2007 __16a.html _blank external-link-new-window>§ 16a EnEV auf Makler:
- LG Bielefeld <link http: www.online-und-recht.de urteile makler-muss-in-angebot-nicht-pflichtangaben-nach-energieeinsparungsverordnung-enev-angeben-landgericht-bielefeld-20151006 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 06.10.2015 - Az.: 12 O 60/15)
- LG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.10.2014 - Az.: 12 O 167/14)
- LG Gießen (<link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>Urt. v. 11.09.2015 - Az.: 8 O 7/15)
- LG München II <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 29.10.2015 - Az.: 2 HK O 3089/15)
- LG Tübingen <link http: www.dr-bahr.com news erneut-makler-muessen-in-immobilien-anzeigen-enev-pflichtangaben-machen.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 01.02.2016 - Az.: 20 O 53/15)