Ende 2019 verhängt die Berliner Datenschutzbeauftragte gegen die Deutsche Wohnen SE ein Bußgeld von rund 14,5 Mio. EUR wegen angeblicher DSGVO-Verletzungen. Das LG Berlin hat nun dieses Verfahren nach Pressemitteilung der Deutsche Wohnen SE eingestellt.
Hintergrund der Entscheidung der Behörde war, dass das betroffene Unternehmen nach Auffassung der Datenschützer massiv gegen die DSGVO verstoßen habe, vgl. dazu unsere Kanzlei-News v. 06.11.2019.
Das Berliner Amt hatte daraufhin eines der höchsten Bußgelder, nämlich rund 14,5 Mio. EUR, verhängt.
Nun teilt die Deutsche Wohnen SE in einer aktuellen Pressemitteilung mit, dass nach ihrem Widerspruch das LG Berlin das Verfahren eingestellt habe:
"Die Behörde hatte der Deutsche Wohnen SE vorgeworfen, es zwischen Mai 2018 und März 2019 unterlassen zu haben, Maßnahmen zur Ermöglichung einer regelmäßigen Löschung nicht (mehr) benötigter Mieterdaten in ausreichendem Umfang umgesetzt zu haben.
Die Strafkammer 26 des Landgerichts Berlin hat das Verfahren eingestellt, weil der Bußgeldbescheid unwirksam war.
Gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin kann die Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit binnen einer Woche sofortige Beschwerde beim Kammergericht einlegen."
Die gerichtliche Entscheidung ist bislang im Original noch nicht bekannt. Unklar sind daher die genauen Gründe, die zu dieser richterlichen Bewertung führten.