Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Amazon-Marketplace-Händer haftet für Amazon-Wettbewerbsverstöße

Ein Amazon-Marketplace-Händer haftet für von Amazon begangene Wettbewerbsverstöße <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Beschl. v. 23.09.2014 - Az.: 6 U 115/14).

Bei dem Verkaufsangebot des Marketplace-Händlers auf Amazon wurde ein alter UVP-Preis genannt. Der Beklagte meinte, sie würde dafür nicht haften, da die Angabe von Amazon selbst stammen würde und eingestellt sei.

Das OLG Köln hat hierzu in einem aktuellen Hinweisbeschluss deutlich gemacht, dass es dieser Argumentation nicht folgt, sondern eine eigene Verantwortlichkeit des Händlers sieht. Denn es handle sich - nach außen hin - um ein eigenes Angebot der Beklagten. Die Beklagte könne sich daher auf keine Haftungs-Privilegierung für fremde Inhalte berufen.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen