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Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Bei Werbung mit Designpreis keine Fundstellen-Angabe notwendig

Wirbt ein Unternehmen für sein Produkt mit der Aussage "WORLD CAR DESIGN OF THE YEAR 2015 WORLD CAR AWARDS” handelt es sich dabei um keine wesentliche juristische Information, so dass auch keine Fundstellenangabe für den erhaltenen Designpreis angegeben werden muss (OLG Köln, urt. v. 24.05.2017 - Az.: 6 U 203/16).

Die Beklagte warb für ihren PKW mit der Aussage

"WORLD CAR DESIGN OF THE YEAR 2015 WORLD CAR AWARDS”,

machte dabei jedoch keine näheren Erläuterungen und gab auch keinerlei Fundstelle an.

Die Klägerin hielt dies für wettbewerbswidrig. Nach ständiger Rechtsprechung müsse bei der Werbung mit Auszeichnungen jeweils die Fundstelle mit angegeben werden, damit der Verbraucher sich über die näheren Umständen informieren könne.

Das OLG Köln ist dieser Ansicht nicht gefolgt, sondern hat die Klage abgewiesen.

Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung beziehe sich auf Werbung mit Testhinweisen. Diese könne nicht auf die vorliegende Präsentation, bei dem es "nur" um einen Designpreis gehe, übertragen werden. Es sei daher rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Beklagte keine nähere Fundstelle angegeben habe.

Denn bei der Werbung mit einem Designpreis stelle sich der Verständnishorizont grundlegend anders dar. Jedenfalls dann, wenn das prämierte Produkt - wie im vorliegenden Fall - so abgebildet werde, dass sich der Verbraucher über das Design eine eigene Meinung bilden könne.

Es gehe vorliegend nicht um eine Bewertung der Qualität das Produkts als solches oder im Vergleich zur Qualität anderer Produkten anhand bestimmter objektiver technischer Kriterien, sondern um eine rein an der Gestaltung des Produkts ausgerichteten und mithin zwangsläufig auf subjektiven Ansichten beruhenden Auszeichnung.

Der Verbraucher könne anhand der Abbildungen des Wagens nachvollziehen und für sich frei entscheiden, ob er das Design ebenfalls für preiswürdig halte oder nicht. Dies sei letztlich eine reine Geschmackssache und keine Tatsachenfrage.

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