Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Braunschweig: "Germany GmbH" nur Hinweis auf Firmenstandort, nicht auf Produktionsstätte

Beinhaltet ein Werbehinweis das Wort "Germany" (hier "k.® GERMANY GMBH") handelt es sich dabei lediglich um einen Hinweis auf den Firmenstandort. Es liegt somit keine Irreführung vor, wenn die eigentliche Produktionsstätte im Ausland liegt (OLG Braunschweig, Urt. v. 20.11.2018 - Az.: 2 U 22/18).

Die Beklagte hatte ihren Geschäftssitz in Deutschland und vertrieb Waren, die sie weltweit, u.a. aus China, importierte. Auf einem ihrer Produkte brachte sie blickfangmäßig den Hinweis

"k.® GERMANY GMBH"

an.

Der Kläger sah darin eine Irreführung, da der Verbraucher über das tatsächliche Herkunftsland getäuscht werden.

Dieser Ansicht folgte das OLG Braunschweig nicht.

Es liege keine Täuschung vor, da der Interessent aufgrund des Zusatzes "GmbH" die Aussage lediglich als Hinweis auf den Firmenstandort verstehe und nicht als Angabe der eigentlichen Produktionsstätte:

"Die Angabe „Germany“ steht im Rahmen der Gesamtbezeichnung in einem unmittelbaren räumlichen und sachlichen Zusammenhang zu dem Rechtsformzusatz „GmbH“, so dass der Verkehr den Begriff „Germany“ auf das Unternehmen als solches beziehen, also davon ausgehen wird, es handele sich um eine „deutsche“ GmbH, mithin ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland.

Angesichts einer von der zunehmenden internationalen Verflechtung des Wirtschaftslebens und der Schaffung eines Binnenmarktes geprägten Verkehrsanschauung wird der Firmenzusatz „Deutsch“ auf den Sitz des Unternehmens in Deutschland bezogen."

Rechts-News durch­suchen

24. Juli 2026
Supermärkte sind nicht dazu verpflichtet, für Tütensuppen und Puddingpulver einen Grundpreis auszuweisen, da diese Produkte nicht nach Gewicht oder…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen