Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG München: "Da legst di nieda"

Die Klägerin, ein namhafter Mobilfunkdienstleister, ist Inhaberin der deutschen Wortmarke"Da legst di nieda", die u.a. für "Telekommunikation" eingetragen ist.

Ab September 2002 betrieb sie zunächst mit Franz Beckenbauer, später mit Anke Engelke eine bundesweite Werbekampagne, in der die Marke verwendet wurde.

Ab Januar 2003 warb die Beklagte für ihre Mobilfunkleistungen mit Rudi Völler in einem TV-Spot, der nach Meinung der Klägerin ihre Marke verletzte. Dabei unterhalten sich zwei Männer über das Angebot der Beklagten, das den einen zu der Feststellung "Da legst du dich was?" und den anderen zu der Antwort "Nieder" veranlasst.

Die für Markenstreitigkeiten zuständige 1. Kammer für Handelssachen (Az.: 1HK O 426/03) untersagte auf Antrag der Klägerin der Beklagten die Werbung mit dem beschriebenen Fernseh-Spot. Dem als Marke geschützten Slogan der Klägerin kam im Januar 2003 aufgrund der massiven Werbekampagne auch aus Sicht des Publikums eine Funktion als Herkunftskennzeichnung für die Dienstleistungen der Klägerin zu. Mit der Frageform habe die Beklagte geradezu an die Zuschauer appelliert, sich an den Slogan der Klägerin zu erinnern. Hinzu

kommt, dass mit einem vergleichbaren Sympathieträger aus dem Bereich Fußball geworben wird, so dass von einer gewollten Ausnutzung der stark beworbenen Marke der Klägerin auszugehen ist. Die angegriffene Werbung ist daher zu untersagen.

Quelle: Pressemitteilung des LG München I v. 27.08.2003

Rechts-News durch­suchen

08. Dezember 2025
"Miss Moneypenny" ist keine eigenständig schutzfähige Figur, ihr Name genießt daher keinen Werktitelschutz.
ganzen Text lesen
05. Dezember 2025
"Hollywood Crime" kann nur für Werbung und Softwareentwicklung als Marke geschützt werden, für andere Bereiche bleibt der Schutz ausgeschlossen.
ganzen Text lesen
05. Dezember 2025
Die Nutzung einer Marke als Keyword verletzt das Markenrecht nicht, wenn klar erkennbar ist, dass nur kompatibles Zubehör angeboten wird.
ganzen Text lesen
04. November 2025
Die Berliner Verkehrsbetriebe können ihre kurze Tonfolge als Hörmarke eintragen lassen, da sie trotz Einfachheit Wiedererkennungswert besitzt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen