Es liegen nun die Entscheidungsgründe der "Google AdWords"-Urteile des BGH vor. In Verfahren "Beta Layout" entschieden die höchsten Zivilrichter (Urt. v. 22.01.2009 - Az.: I ZR 30/07), dass die Schaltung eines fremden Unternehmenskennzeichens als Keyword weder eine Marken- noch eine Wettbewerbsverletzung begründet.
Dem Internet-Nutzer sei bekannt, dass sich die räumlich von den Suchergebnissen abgegrenzten Anzeigen nicht zwingend auf das eingegebene Suchwort beziehen würden.
Wenn - wie im vorliegenden Fall - die Anzeige selbst das fremde Kennzeichen nicht enthalte, dafür aber der angegebene Link deutlich auf die Identität des Werbenden hinweise, liege die Annahme einer Irreführung fern. Es sei vielmehr erkennbar, dass es sich bei der Werbung um eine vom Suchwort unabhängige bloße Eigenwerbung handele.
Siehe zum Problem von Google AdWords auch unser Video "Markenrisiko Google AdWords". Generell zu Suchmaschinen und den damit zusammenhängenden rechtlichen Problemen existiert das Info-Portal unserer Kanzlei "Suchmaschinen & Recht"