Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Marketplace-Verkäufer haftet nicht für urheberrechtswidrige Amazon-Bilder

Ein Marketplace-Verkäufer, der sich an bestehende Amazon-Angebote anhängt, haftet nicht für etwaige urheberrechtswidrige Amazon-Bilder <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG München, Urt. v. 10.03.2016 - Az.: 29 U 4077/15).

Bei dem vorliegenden Rechtsstreit ging es um die Frage, inwieweit einen Marketplace-Verkäufer eine Verantwortlichkeit für etwaige Urheberrechtsverletzungen bei den Produktfotos trifft, wenn er sich an bereits bestehende Angebote anhängt.

Das OLG München hat - wie bereits in der Vergangenheit (OLG München MMR 2014, 694, 695) - eine Haftung abgelehnt.

Dabei sei nicht entscheidend, ob ein Händler sich die urheberrechtswidrigen Lichtbilder zu eigen gemacht hat, denn der Tatbestand einer urheberrechtlichen Nutzungshandlung werde allein durch die Vornahme der Nutzungshandlung erfüllt. Dies sei der entscheidende Unterschied zu den Sachverhalten, bei denen es um die wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit gegangen sei.

Wörtlich erklärt das Gericht:

"Das OLG Köln hatte nicht darüber zu entscheiden, ob der dortige Beklagte eine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung vorgenommen hat, sondern hat einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch angenommen, wenn ein Verkäufer sich an ein bereits bestehendes Angebot anhängt und sich die bereits eingepflegten - wettbewerbswidrigen - Angaben zu eigen macht. Dies ist für die urheberrechtliche Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes ohne Belang."

Amazon selbst hingegen soll nach Meinung des LG Berlin <link http: www.dr-bahr.com news amazon-haftet-fuer-urheberrechtswidrige-bilder-seiner-marketplace-verkaeufer.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 26.01.2016 - Az.: 16 O 103/14) für die urheberrechtswidrigen Bilder seiner Marketplace-Verkäuferin Anspruch genommen werden können.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen