Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil v. 20.03.2003 (Az.: I ZR 117/00) über einen Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und dem Münchener Politik-Magazin «Focus» entschieden. Die Zeitschrift hatte im Rahmen eines kritischen Artikels über die deutsche Steuergesetzgebung den Deutschen Bundesadler karikaturistisch verfremdet. Darin sahen die Kläger eine Verletzung ihres Urheberrechts.
Das höchste deutsche Zivilgericht schloss sich dieser Argumentation nicht an und wies die Klage - wie schon auch die Vorinstanz (OLG Köln, Urt. 5. Mai 2000 - 6 U 21/00) - ab.
Es sei ein wesentliches Merkmal der Karikatur, dass sie entscheidende Züge des Originals übernehme, so die Richter. Eine solche Übernahme müsste im Interesse der Allgemeinheit der Urheber hinnehmen.