Die World Intellectual Property Organisation (WIPO) hatte in zwei UDRP-Verfahren über die Domains "t-onlinemobile.com" und "tonlineshop.com" zu entscheiden.
In beiden Verfahren (Case No. D2003-0382: t-onlinemobile.com und Case No. D2003-0377: tonlineshop.com) wurde der Deutschen Telekom AG recht gegeben. Aufgrund der annähernd 140 international registrierten Marken mit den Bestandteilen "T" und "Online" bestehe eine erhebliche Verwechslungsgefahr. Zudem seien die Domains böswillig registriert worden und es bestehe für die Beklagten auch kein berechtigtes Interesse am Erhalt dieser Domain.
Somit entschied die WIPO, dass beide Domains zu übertragen waren.