Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Hamburg: Vertrieb von Blanko-Smardcards rechtswidrig

Der Fernsehsender Premiere hat mittels einer einstweiligen Verfügung durch das LG Hamburg es verbieten lassen, unbeschriebene Smartcards und Geräte zum Programmieren dieser Blanko-Karten zu bewerben oder zu verbreiten.

Das Verbot gilt jedoch nur dann, sofern nach den näheren Umständen davon ausgegangen werden kann, dass die beworbenen Geräte mit hoher Wahrscheinlichkeit als Produkte zur unerlaubten Nutzung von PayTV-Angeboten benutzt würden.

In seiner Pressemitteilung bezeichnet Premiere die juristische Entscheidung als "wichtigen Schlag gegen die Digital-Piraterie". Dazu ist anzumerken, dass es sich bei der Entscheidung zunächst nur um eine vorläufige Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes handelt. Es gilt daher daher abzuwarten, ob sich ein Hauptverfahren anschliesst und wie in diesem entschieden wird.

Premiere hat nach eigenen Angaben eine gesonderte Abteilung, die sich ausschließlich mit der rechtlichen Verfolgung der Smartcard-Piraterie beschäftigt.

Rechts-News durch­suchen

19. Februar 2025
Die Werbung als "Deutschlands größtes Jobportal für Zahnmedizin" ist irreführend, wenn die Plattform hauptsächlich Stellenanzeigen aus Drittquellen…
ganzen Text lesen
18. Februar 2025
Die Vertragszusammenfassung für Internet- und Festnetztarife muss auch den Mietpreis für einen zusätzlich bestellten Router enthalten.
ganzen Text lesen
17. Februar 2025
Ein soziales Netzwerk muss Lösch- und Sperrvermerke aus einem Online-Nutzerdatensatz entfernen, wenn sie nicht mehr notwendig sind.
ganzen Text lesen
14. Februar 2025
Ein Eintrag auf "haveibeenpwned.com" reicht nicht als Beweis, dass der Kläger vom Datenleck bei X betroffen ist.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen