Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

Hausdurchsuchungen bei BTV 4U

Am Montag dieser Woche hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Hausdurchsuchungen beim Ludwigsburger Fernsehsenders BTV 4U durchgeführt. Dem Unternehmen wird Betrug (§ 263 StGB) und strafbare Werbung (§ 4 UWG) vorgeworfen. Ob diese Vorwürfe zutreffend sind oder jeder Grundlage entbehren, werden erst die Ergebnisse der eingeleiteten Ermittlungsverfahren zeigen.

Der Privatsender veranstaltet Quiz-Gewinnsendungen, bei denen der Zuschauer mittels 0137-Rufnummer (0,49 Euro/Anruf) teilnehmen kann.

Die staatsanwaltlichen Ermittlungen drehen sich um den Vorwurf, BTV 4U habe das Publikum über die Gewinnchancen getäuscht. Dem Zuschauer sei vorgespiegelt worden, dass er anrufen und dem Moderator der Sendung die richtige Lösung nur sagen müsse, um den Gewinn zu erhalten. In Wirklichkeit jedoch seien die Chancen, bei einem Anruf überhaupt zum Moderator durchgestellt zu werden, sehr gering gewiesen.

BTV 4 U weist jede strafbare Handlung weit von sich.

Schon in der Vergangenheit waren die Quiz-Gewinnsendungen des Privatsenders Gegenstand politischer Auseinandersetzungen.

Im April diesen Jahrens hatte ein Teil der Bundesländer eine grundlegende Reform der Zulässigkeit von interaktiven Gewinnspielen, egal ob im Fernsehen, im Internet oder per SMS, vorgeschlagen, vgl. die Kanzlei-Info v. 18.04.2003. Die Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) kritisiert diese Bestrebungen scharf, vgl. die Kanzlei-Info v. 20.05.2003.

Über die generelle Zulässigkeit von derartigen Gewinnspielen gibt es in der juristischen Literatur unterschiedliche Ansichten. Rechtsprechung hierzu existiert kaum. So mahnte z.B. die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs den Fernsehsender RTL wegen eines 0137-Gewinnspiele ab, vgl. die Kanzlei-Info v. 11.07.2003. Auch der Fernsehsender Neun Live sieht sich mit bestimmten Vorwürfen konfrontiert, vgl. die Kanzlei-Info v. 07.06.2003.

Vgl. generell zu dem Problem Mehrtwertdienstenummern und Gewinnspiele auch den Aufsatz von RA Dr. Bahr, "0190-Telefonnummern und Gewinnspiele".

Rechts-News durch­suchen

12. August 2026
Wer online gezielt ein Tesla-Auto kauft, den Preis kennt und das Fahrzeug jahrelang nutzt, kann sich nicht nachträglich auf einen falsch beschrifteten…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Ein Telekommunikationsanbieter darf Kündigungs- und Portierungsaufträge von Neukunden weiterleiten, sofern ein wirksamer Vertrag vorliegt.
ganzen Text lesen
11. August 2026
Wer Lebensmittel online bestellt, muss das Ursprungsland nicht zwingend bereits beim Klick auf „Kaufen” kennen. Es reicht aus, wenn die Angabe im…
ganzen Text lesen
10. August 2026
Eine Restaurantbesucherin durfte ihren Dackel-Vorfall mit Mäuseköder öffentlich als "massives Sicherheitsversagen" bezeichnen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen