Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamburg: Kahn ./. Electronic Arts

Schon über die Vorinstanz hatten die Kanzlei-Infos v. 28.04.2003 berichtet. Es geht um die Frage, ob der Spielehersteller Electronic Arts für sein Spiel "FIFA Fußball Weltmeisterschaft 2002" den Namen des bekannten FC Bayern-Torwarts Oliver Kahn benutzen darf.

Electronic Arts verletze - so damals die LG-Richter - den Kläger zum einen in seinem Recht am eigenen Bild, zum andern in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Eine Verwendung zu kommerziellen Zwecken müsse Oliver Kahn ohne seine ausdrückliche Einwilligung nicht hinnehmen. Das sei selbst dann der Fall, wenn man den Nationalhüter als absolute Person der Zeitgeschichte ansehe.

Nun hat das OLG Hamburg in der Berufung diese Ansicht (weitgehend) jüngst bestätigt. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, da die Revision zugelassen wurde.

Rechts-News durch­suchen

17. April 2025
Eine E-Mail-Adresse im Impressum einer Webseite muss eine echte Kommunikation ermöglichen. Automatische Verweise auf Service-Portale genügen nicht.
ganzen Text lesen
16. April 2025
Die Werbung für eine "kostenlose Fahrschulausbildung" als Preis für die Teilnahme an einem Gewinnspiel ist irreführend, wenn Gewinner wesentliche…
ganzen Text lesen
16. April 2025
Eine irreführende Werbung zu einer angeblich bundesweiten Solarpflicht täuscht Verbraucher, wenn sie wichtige Einschränkungen verschweigt.
ganzen Text lesen
14. April 2025
Ein Glücksspiel-Anbieter darf keine Online-Casino-Lizenz bekommen, wenn er wiederholt gegen Regeln verstößt und trotz Verbot weiter illegales…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen