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FST: Stellungnahme zu Premium-SMS

Wir hatten vor kurzem ausführlich bzgl. eines Fernsehbericht über Premium-SMS berichtet, vgl. die Kanzlei-Info v. 17.03.2004.

Inhaltlich geht es dabei um die Frage, ob die Nutzung solcher Mehrwertdienst-Leistungen nicht die Minderjährigkeits-Vorschriften des BGB aushebelt und die Unerfahrenheit der Jugendlichen ausnutzt.

Erst Ende letzten Jahres hat die Verbraucherschutzministerin Künast die Mobilfunkbetreiber öffentlich dazu aufgefordert, nach jeder Handy-Nutzung (Telefonat, SMS) die Kosten anzuzeigen, vgl. die Kanzlei-Info v. 26.12.2003. In einem Gastbeitrag in der "Bild am Sonntag" hatte die Ministerin geschrieben, dass schon heute knapp 200.000 Jugendliche Kredite aufnehmen müssten, um am Monatsende ihre Handy-Rechnung zu bezahlen. Um eine weitergehende Verschuldung zu vermeiden, setze sich ihr Ministerium für eine entsprechende Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung ein.

Nun hat die Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) in einer aktuellen Pressemitteilung Stellung genommen zum Bereich der Premium-SMS.

In dem Papier heißt es:
"Der Verein der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. warnt ausdrücklich vor einer Überreglementierung im Bereich von Premium-SMS-Diensten.

Hintergrund: Im Wirtschaftsmagazin Plusminus hatte Bundesverbraucherministerin Renate Künast am 16. März gefordert, Hersteller sollten künftig Handys anbieten, mit denen ausschließlich privater SMS-Versand möglich sei. Der FST sieht andere Möglichkeiten, dem Problem zeitnah und nachhaltig Herr zu werden – ohne unverhältnismäßige Marktbeschränkungen aber im Sinne eines sauberen Marktes."


Im weiteren:

"Oftmals mangelt es der öffentlichen Diskussion an der nötigen Differenzierung - unterschiedlichste Anbieter und Dienste werden im Bereich Premium-SMS zunehmend pauschal abgeurteilt. Zum Nachteil von Anbietern mit seriösen, transparenten Geschäftsmodellen und angemessener Preisgestaltung."

Als Alternative zu einer gesetzlichen Regelung wie sie von Ministerin Künast angestrebt wird sieht die FST den "Schulterschluss" zwischen Anbietern und Mobilfunk-Netzbetreibern. Unserösen Anbietern solle die Plattform entzogen werden. Fänden sie unter den Mobilfunk-Netzbetreibern keine Partner, könnten sie auch ihre unseriösen Dienste nicht anbieten und würden vom Markt verdrängt.

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