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LG Mannheim: Dialer-Preisangabe-Pflicht - UPDATE

Die Kanzlei-Infos hatten schon mehrfach über das Verfahren vor dem LG Mannheim berichtet, bei dem es um die Frage geht, ob für Dialer-Seiten eine Preisangabe-Pflicht besteht oder nicht. Vgl. die Kanzlei-Info v. 22.02.2004 und v. 26.02.2004.

Die Verbraucherzentrale Berlin (VBZ Berlin) hat vor den LG Mannheim (Beschl. v. 12. Februar 2004 - Az. 7 O 47/04) eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber der Webseite www.referate.ag erwirkt.

Begründung der VBZ Berlin:
"Besonders infam sind solche Angebote, in denen insbesondere Kinder und Jugendliche über Suchmaschinen auf solche Seiten gelockt werden, die ihnen Hilfe für Hausaufgaben versprechen. Hier versuchen die Anbieter, die Unerfahrenheit der Jugendlichen auf äußerst verwerfliche Weise auszunutzen und ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen."

Siehe hierzu auch die Pressemitteilung der VBZ Berlin.

Zwischenzeitlich hatte der Webseiten-Betreiber Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt und es kam zur mündlichen Verhandlung.

Das LG Mannheim bestätigte die einstweilige Verfügung, erklärte jedoch, dass es den konkreten Wortlaut der ursprünglichen Verfügung z.T. abändern werde.

Da die schriftlichen Urteilsgründe noch ausstehen ist unklar, welche Formulierung hier gerichtlich geändert wird und welche Auswirkungen diese Änderung für den Wirkungskreis der Verfügung hat.

Bis zur Vorlage der schriftlichen Entscheidung ist auch unklar in welchem Umfang das Urteil verallgemeinerungsfähig ist. Ob die dort gemachten Ausführungen nahtlos und grundsätzlich auf alle Webseiten anzuwenden sind, auf denen Dialer angeboten werden. Oder ob sich eine rechtliche Wirkung nur auf die Seiten bezieht, die als primäre Zielgruppe Kinder und Jugendliche haben.

Denn die streitgegenständliche Domain ist klar auf diese Personengruppe ausgerichtet.

Ein Verstoß gegen § 1 UWG immer dann gegeben, wenn besonders schutzwürdige Personen, somit insbesondere Kinder und Jugendliche, zu unwirtschaftlichen Ausgaben veranlasst werden. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Kinder und Jugendliche meist noch nicht in ausdrücklichem Maße in der Lage sind, Waren- und Dienstleistungsangebote kritisch zu hinterfragen. Vielmehr entscheiden sie gefühlsmäßig und folgen einer spontanen Eingebung.

Die entscheidende Frage ist nun: Stützen sich die Richter ausschließlich oder überwiegend auf diesen Punkt oder führen sie auch allgemein-gültige Erwägungen an?

Auf Dialerschutz.de hat die Verbraucherzentrale Berlin inzwischen angekündigt, gegen weitere Dialer-Seiten vorzugehen.

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