LG Mannheim: Dialer-Preisangabe-Pflicht + Urteil im Volltext

03.04.2004

Die Kanzlei-Infos hatten schon mehrfach über das Verfahren vor dem LG Mannheim berichtet, bei dem es um die Frage geht, ob für Dialer-Seiten eine Preisangabe-Pflicht besteht oder nicht. Vgl. die Kanzlei-Info v. 22.02.2004, v. 26.02.2004 und v. 02.04.2004.

Das Urteil ist nun im Volltext abrufbar auf der von uns betreuten Webseite Dialer&Recht.

Das Urteil überrascht in mehrfacher Weise.

Zunächst ist der Tenor des Urteils recht ungewöhnlich. Die Richter fassen nicht allgemein zusammen, was verboten ist, sondern geben den ganz konkreten, minutiös geschilderten Ablauf einer Dialer-Anwahl wieder und erklären diesen - unter bestimmten Umständen - für rechtswidrig. Lautete die einstweilige Verfügung noch auf die Verpflichtung, den Preis auf der Startseite wiederzugeben, ist hiervon im Urteil nicht mehr die Rede. Das Gericht hat davon ausdrücklich Abstand genommen.

Die Mannheimer Juristen stützen ihre Entscheidung alleine auf die Tatsache, dass die betreffende Webseite (fast) ausschließlich Kinder und Jugendliche anspreche und sich durch o.g. Verhalten die geschäftliche Unerfahrenheit von Minderjährigen zunutze mache.

Verallgemeinerungsfähige Ausführungen, die auch für Webseiten gelten würden, die nicht als primäre Zielgruppe Kinder und Jugendliche haben (also z.B. Verstoß gegen die PreisangabenVO), finden sich nicht.

Insofern hat das Urteil nur einen begrenzen sachlichen Anwendungsbereich. Auf die weitere Rechtsentwicklung kann man somit gespannt sein.