Bundestag verabschiedet UWG

03.04.2004

Der Bundestag hat am Donnerstag die Reform des Wettbewerbsrechts (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb = UWG) beschlossen, vgl. die Pressemitteilung des BMJ.

Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, so dass eine Umsetzung Mitte 2004 erwartet wird.

Wir haben zur UWG-Reform eigens eine eigene Rechts-FAQ: "Fragen zum neuen Wettbewerbsrecht" eingerichtet.

Ende August letzten Jahres hatte sich schon der Bundesrat mit ausführlichen Anmerkungen zu Wort gemeldet, vgl. die Kanzlei-Info v. 06.08.2003.

Ziel der Neuregelung ist es vor allem, das deutsche Wettbewerbsrecht grundlegend zu aktualisieren und an die neuen technischen Herausforderungen (Spam, Telefonmarketing usw.) anzupassen.

Dabei hätte aufgrund der Europäische Richtlinie "über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation" vom 12.07.2002 (2002/58/EG; PDF 167 KB) schon längst eine Umsetzung bis zum 31. Oktober 2003 erfolgen müssen. Dies ist aber nicht geschehen, so dass Deutschland sich in Verzug befindet.