Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Cottus: 1. Verurteilung eines dt. Tauschbörsen-Nutzers im Volltext

Die Kanzlei-Infos hatten schon am 10.06.2004 darüber berichtet: Das LG Cottbus (Urt. v. 6. Mai 2004 - Az.: 95 Ds 1653 Js 15556/04 [57/04]) hat den Täter wegens Handels von urheberrechtlich geschützten Werken in einer Tauschbörse zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt.

Nun liegt die Entscheidung im Volltext vor.

Da der Angeklagte ein Geständnis ablegte, brauchte das Gerichte im vorliegenden Fall keine weitere, oftmals komplizierte Beweisaufnahme vorzunehmen.

Die Identität des Täters wurde anhand der IP-Nummer ermittelt. Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) musste hier zunächst Strafanzeige stellen, da sie wegen des Datenschutzes (§ 6 Abs. 5 S.5 TDDSG) nicht direkt vom Internet-Service-Provider (ISP) die Daten herausverlangen konnte. Als die zuständige Staatsanwaltschaft die Informationen erhalten hatte, konnte die IFPI Akteneinsicht beantragen und gelangte so an den Namen.

Die Streitfrage, was bei § 53 Abs.1 UrhG unter "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" zu verstehen ist, lässt das Urteil jedoch unbeantwortet, da der Angeklagte selber die Kopien hergestellt hat und diese somit rechtswidrig waren.

Seit Inkrafttreten der Urheberrechtsreform zum 13.09.2004 ist streitig, was genau hierunter fällt. Vgl. dazu unsere Rechts-FAQ "Rechts-FAQ: Fragen zum neuen Urheberrecht".

Rechts-News durch­suchen

11. Oktober 2024
Anbieter dürfen auf Instagram nicht mit Vorher-Nachher-Bildern für kosmetische Eingriffe wie Hyaluron-Spritzen werben, da dies gesetzlich verboten…
ganzen Text lesen
10. Oktober 2024
Eine Split-Screen-Werbung, die Teile des laufenden Programms überlagernd zeigt, verstößt gegen das medienrechtliche Trennungsgebot, da sie nicht klar…
ganzen Text lesen
10. Oktober 2024
Eine Person, die sich noch nicht endgültig zur Aufnahme einer Selbständigkeit entschlossen hat, gilt als Verbraucher, sodass ihr ein…
ganzen Text lesen
09. Oktober 2024
Ein Unternehmen, das einen Klempner- oder Heizungsnotdienste anbietet, muss in der Handwerksrolle eingetragen sein, um online werben zu dürfen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen