Der Europäische Gerichtshof (EuGH) (Urt. 14.09.2004 - Az.: C-19/03 = Pressemitteilung) teilt mit, dass die Umstellung des Telekommunikations-Anbieters o2 Germany von DM auf EUR im Jahre 2001 z.T. rechtswidrig war.
Initiator des Verfahrens ist die Verbraucherzentrale Hamburg, vgl. auch deren Pressemitteilung. Das LG München I, vor dem der Sachverhalt verhandelt wurde, setzte das Verfahren aus und legte und legte es dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.
Inhaltlich geht es um die Frage, ob bei Abrechnungen jeder Einzelposten zu runden sei oder nur das eigentliche Endergebnis. o2 Germany hatte damals jeden Einzelposten gerundet. Dadurch fielen - im Vergleich zur Rundung erst beim Endergebnis - höhere Entgelt-Beträge an.
Der EuGH hat nun entschieden, dass grundsätzlich nicht jeder Einzelposten gerundet werden dürfe, sondern nur das eigentlich Endergebnis.
Formal ist dadurch der Rechtsstreit noch nicht entschieden. Denn das Verfahren wird vor dem LG München I verhandelt, so dass auch hier die endgültige Entscheidung fallen wird. Jedoch ist das Münchener Gericht an die Vorabentscheidung des EuGH gebunden.