Das OLG Hamm (Urt. v. 09.12.2004 - Az.: 4 U 115/04) hatte über die Berufung gegen das Urteil des LG Essen (Urt. v. 26.05.2004 - Az.: 44 0 166/03 = PDF) zu entscheiden. Das LG hatte geurteilt, dass das Auflisten vieler hundert HTML-Metatags ohne jeden inhaltlichen Zusammenhang zu einer Internetseite zu einer Manipulation von Suchmaschinen führt und somit wettbewerbswidrig ist, vgl. die Kanzlei-Info v. 02.08.2004.
In der mündlichen Verhandlung nun machten die OLG-Richter klar, dass Handeln des Beklagten zwar durchaus kritikbedürftig sei, die Grenze zur Wettbewerbswidrigkeit aber im vorliegenden Fall (noch) nicht überschreite. Auch liege weder eine Irreführung des Verkehrs noch eine gezielte Mitbewerber-Behinderung vor.
Daraufhin nahm die Klägerin ihre Klage zurück. Das Verzichtsurteil enthält somit keine Entscheidungsgründe. Das Urteil des LG Essen aus der 1. Instanz ist damit aufgehoben.
Zum Problem der unsachlichen Suchmaschinen-Beeinflussung vgl. auch unsere Rechts-FAQ "Recht der Neuen Medien", Punkt 16 "Meta-Tags / sonstige Beeinflussung von Suchmaschinen".