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Kategorie: Allgemein

OLG Dresden: Keywords bei Google AdWords = Marken- / Wettbewerbsverletzung?

Die Kanzlei-Infos v. 10.02.2005 hatten schon darüber berichtet: Das LG Leipzig (Urt. v. 08.02.2005 - Az.: 5 O 146/05) hatte entschieden,dass die Benutzung eines Begriffs als Keyword für die Werbung mittels Google AdWords weder eine Markenverletzung noch eine Wettbewerbsverletzung ist.

Gegen diese Entscheidung legte die Klägerin Berufung ein.

Gestern nun hatte das OLG Dresden (Urt. v. 30.08.2005 - Az.: 14 U 0498/05) mündliche Verhandlung anberaumt und verwarf die Berufung der Klägerin vollumfänglich. Die Entscheidung des LG Leipzig ist damit rechtskräftig. Die schriftlichen Entscheidungsgründe stehen noch.

Die obsiegende Beklagte wurde in beiden Instanzen von der Kanzlei Dr. Bahr vertreten.

Die Entscheidung des LG Leipzig bzw. des OLG Dresden ist damit annähernd deckungsgleich mit dem Urteil des LG Hamburg (Urt. v. 21.09.2004 - Az.: 312 O 324/04).

Trotz dieser beiden Entscheidungen ist die Situation weit entfernt, um von einer "gefestigten Rechtsprechung" sprechen zu können. Insofern ist auch weiterhin dringend anzuraten, bei der Auswahl seiner Keywords die entsprechende Sorgfalt walten zu lassen, um markenrechtliche Kollisionen von vornherein zu vermeiden. Insbesondere stellen die Entscheidungen keinen Freibrief für bewusst vorsätzliche Marken- und Wettbewerbsverletzungen dar, da gerade hier die besonderen Umstände des Einzelfalls eine wichtige Bedeutung haben.

Siehe generell zu Suchmaschinen und den damit zusammenhängenden rechtlichen Problemen das Info-Portal unserer Kanzlei "Suchmaschinen & Recht".

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