BKartA: Untersagungsverfügung gegen staatliche Lottogesellschaften

28.08.2006

Das Bundeskartellamt (BKartA) hatte die deutschen Lottogesellschaften Ende Juli 2006 abgemahnt, weil verschiedener Verstöße gegen das deutsche und europäische Kartellrecht vorlagen, vgl. die Kanzlei-Infos v. 31.05.2006.

Dabei geht es um drei Verhaltenskomplexe:

1. die Aufforderung des Deutschen Lotto- und Totoblocks an die Lottogesellschaften, keine Spieleinsätze aus stationärer gewerblicher Spielvermittlung anzunehmen;

2. Vereinbarungen, wonach Lotterien jeweils nur in dem Bundesland tätig werden dürfen, in dem sie eine Genehmigung haben („Regionalitätsprinzip“);

3. die Übermittlung von Informationen durch die Lottogesellschaften an die Bundesländer über die Spieleinsätze, die vereinnahmten Gebühren und den auf gewerbliche Spielvermittler entfallenden Anteil.

Der Deutsche Lotto- und Toto-Block wies damals ín einer Pressemitteilung die Vorwürfe zurück.

Nun hat das BKartA am heutigen Montag eine sofort zu vollziehende Untersagungsverfügung erlassen. Die Entscheidung nebst Gründen ist online nachlesbar und umfasst 200 Seiten (Download PDF).