Der Bundesrat am gestrigen Freitag dem Antrag des Bundeslandes Bayern, auf Verbot gewaltverherrlichender Computerspiele (sog. Killerspiele) (BR-Drs. 76/07) nicht stattgegegeben, sondern vielmehr in die Ausschüsse verwiesen.
Der Antrags Bayerns entstand unter dem Eindruck der aktuellen Ereignissen des Amoklaufes in Emsdetten. Beabsichtigt ist:
"Das vorliegende Gesetz sieht (...) ein Verbot von virtuellen Gewaltspielen vor. Er erfasst Spielprogramme, die grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen.
Darüber hinaus sind auch reale Gewaltspiele zu verbieten, die geeignet sind, Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen. Mit einem solchen Verbot wird den Gefährdungen, die von derartigen Spielgestaltungen ausgehen, effektiv entgegengewirkt."
So soll u.a. ein neuer StGB geschaffen werden:
"§ 131a StGB: Virtuelle Killerspiele
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder
auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder
einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.“
Sowohl die CDU/FDP-Regierung von Nordrhein-Westfalen als auch die SPD lehnten den Plan Bayerns ab. Vielmehr verwiesen sie auf einen aktuellen Entwurf des Bundesfamilienministerium, der ebenso eine Verschärfung des Jugendschutzrechts bei Computerspielen vorsieht, vgl. die Kanzlei-Infos v. 14.02.2007.
Der Antrag Bayerns wurde in die Ausschüsse verwiesen.