Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamm: Versandkosten bei Online-Shop auch ins Ausland

Das OLG Hamm (Beschl. v. 28.03.2007 - Az.: 4 W 19/07: PDF via MIR) hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass bei einem Online-Shop auch bei Auslieferung ins Ausland die Versandkosten anzugeben sind.

"Nach der Antrags- und entsprechend nach der Beschwerdeschrift sollen der Antragsgegnerin Verkaufsangebote untersagt werden, ohne dabei auch für den Versand ins außereuropäische Ausland, falls dieser angeboten wird, anzugeben, in welcher Höhe Versandkosten anfallen und nur für den Fall, dass die Angabe dieser Kosten nicht möglich ist, die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Käufer die Höhe leicht errechnen
kann."


D.h., liefert ein Online-Shop ins Ausland, muss er grundsätzlich ebenfalls die konkret anfallenden Versandkosten angeben. Ist dies nicht möglich, so reicht es im Zweifel nicht aus, einfach einen E-Mail-Kontakt einzurichten, sondern der Shop-Betreiber ist vielmehr verpflichtet alle Umstände mitzuteilen, die den Kunden in die Lage versetzen, das Porto selber zu ermitteln (z.B. Größe, Gewicht usw).

27. November 2023
Bietet Cloudflare Content Delivery Network-Leistungen, kann das Unternehmen als Täter für fremde Urheberrechtsverletzungen haften.
ganzen Text lesen
24. November 2023
Einseitige Preisanpassungsklauseln in den Verbraucher-AGB von Netflix und Spotify sind rechtswidrig. Eine solche AGB-Klausel ist nicht erforderlich,…
ganzen Text lesen
23. November 2023
Der Kündigungsbutton auf Webseiten erfüllt nur dann die gesetzlichen Anforderungen, wenn er unmittelbar und leicht zugänglich ist. Ist der Button in…
ganzen Text lesen
23. November 2023
Ein Online-Vergleichsportal, das fälschlicherweise behauptet, alle Anbieter zu berücksichtigen, begeht einen Wettbewerbsverstoß, wenn es tatsächlich…
ganzen Text lesen