Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamm: Versandkosten bei Online-Shop auch ins Ausland

Das OLG Hamm (Beschl. v. 28.03.2007 - Az.: 4 W 19/07: PDF via MIR) hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass bei einem Online-Shop auch bei Auslieferung ins Ausland die Versandkosten anzugeben sind.

"Nach der Antrags- und entsprechend nach der Beschwerdeschrift sollen der Antragsgegnerin Verkaufsangebote untersagt werden, ohne dabei auch für den Versand ins außereuropäische Ausland, falls dieser angeboten wird, anzugeben, in welcher Höhe Versandkosten anfallen und nur für den Fall, dass die Angabe dieser Kosten nicht möglich ist, die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Käufer die Höhe leicht errechnen
kann."


D.h., liefert ein Online-Shop ins Ausland, muss er grundsätzlich ebenfalls die konkret anfallenden Versandkosten angeben. Ist dies nicht möglich, so reicht es im Zweifel nicht aus, einfach einen E-Mail-Kontakt einzurichten, sondern der Shop-Betreiber ist vielmehr verpflichtet alle Umstände mitzuteilen, die den Kunden in die Lage versetzen, das Porto selber zu ermitteln (z.B. Größe, Gewicht usw).

Rechts-News durch­suchen

02. Dezember 2024
Die Nutzung von Adressdaten eines Kunden für Briefwerbung ist nach der DSGVO grundsätzlich zulässig, solange keine überwiegenden Interessen des…
ganzen Text lesen
28. November 2024
Eine per Videotelefonie vor einer Behörde in den USA geschlossene Ehe ist in Deutschland unwirksam, wenn die Erklärungen aus Deutschland abgegeben…
ganzen Text lesen
28. November 2024
Die Verwendung eines Grimasse-Emojis in WhatsApp gilt nicht als Zustimmung zu Lieferverzögerungen bei einem Kauf.
ganzen Text lesen
27. November 2024
Eine Online-Werbung mit "10-jähriger Garantie" ist irreführend, wenn Verbraucher nicht klar erkennen können, dass Teile des Produkts von der Garantie…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen