Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag der Urheberrechtsreform zugestimmt. Die Novellierung enthält zahlreiche Neuerungen, u.a. auch die Begrenzung von Abmahnkosten in urheberrechtlichen Streitigkeiten auf 100,- EUR und die Einführung eines erweiterten zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs, insb. gegenüber Providern hinsichtlich IP-Adressen, vgl. ausführlich die Kanzlei-Infos v. 12.04.2008.
Siehe dazu auch unseren Podcast "Urheberrechtsreform 2008 - Teil 1: Die 100,- EUR-Abmahnung kommt".
Es ist damit zu rechnen, dass die Neuerungen in Kürze in Kraft treten werden.