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AG Hamburg: Erneut keine Abmahnkosten für Marions Kochbuch-Fotografen

In einem weiteren Verfahren hat das AG Hamburg (Urt. v. 10.02.2009 - Az.: 36a C 171/08) entschieden, dass der Fotograf von Marions Kochbuch keinen Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten hat.

Zwar sprach der Richter dem Kläger einen Schadensersatz von 100,- EUR pro widerrechtlich verwendetem Bild zu. Den Ersatz der Abmahnkosten lehnte das Gericht dagegen ab.

Erst jüngst hatte das AG Hamburg in einem Parallelverfahren identisch entschieden (AG Hamburg, Urt. v. 30.12.2008 - Az.: 36 C 119/08) und die Erstattung der Abmahnkosten abgelehnt. Vgl. dazu die kritischen Anmerkungen von RA Dr. Bahr.

Im vorliegenden Fall lehnten die Juristen die Kostenerstattung ab, weil der Kläger gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen habe. Da er bereits zuvor zahlreiche Abmahnungen (ca. 800 Stück) ähnlicher Art ausgesprochen habe und zudem auch zunächst persönlich an die jeweiligen Verletzer mit einem selbst verfassten Schreiben herantrete, sei die Einschaltung eines Anwalts nicht erforderlich.

Der Kläger verfüge über ausreichend Sachkenntnis, um zunächst alleine die Rechtsverletzung zu betreiben. Notfalls könne er einmalig seinen Anwalt damit beauftragen, einen Musterbrief zu entwickeln, den der Kläger dann bei den identischen Fällen verwende.

Durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts im vorliegenden, rechtlich einfachen Fall habe er gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen. Eine solche Wertung stehe auch im Einklang mit der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Kostenersatz bei Massenabmahnungen.

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