Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Online angebotener Covid-Testnachweis ist wettbewerbswidrig

Es ist wettbewerbswidrig, wenn ein Covid-Testergebnis lediglich anhand eines online angebotenen Fragebogens erstellt wird (LG Hamburg, Beschl. v. 08.11.2021 - Az.: 406 HK O 119/21).

Die Antragsgegnerin warb mit bestimmten Aussagen für den von ihr angebotenen Covid-Schnelltest.

"Gültiger Covid-19 Antigen Testnachweis..."

und 

"anwaltlich garantiert gültig"

Das LG Hamburg stufte diese Aussagen als irreführend und somit als Wettbewerbsverstoß ein, da es sich um keinen gültigen Covid-Test handle:

"Die streitgegenständlichen Aussagen sind irreführend.

Es handelt sich in der Sache nicht um einen gültigen (...) Testnachweis (...). 

Denn der von der Antragsgegnerin beworbene Testnachweis entspricht nicht den Anforderungen der Schutzmaßnasen-Ausnahmeverordnung in § 2 Nr. 7. Denn Die Testung wird von einem Leistungserbringer nach § 6 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht."

Und weiter:

"Die Kontrolle eines von der Antragsgegnerin entworfenen und ins Internet eingestellten Fragebogens ist nicht ausreichend (..), da es sich um keine "Überwachung" im Sinne der Vorschrift handelt. 

Eine Überwachung verlangt eine eingehende Kontrolle der Testmaßnahmen, die von der Antragsgegnerin nicht geleistet wird."

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Rechts-News durch­suchen

11. Dezember 2024
Wird ein Biozid-Produkt online ohne entsprechenden Warnhinweis verkauft, liegt hierin ein Wettbewerbsverstoß (LG Trier, Urt. v. 25.10.2024 - Az.: 7 HK…
ganzen Text lesen
10. Dezember 2024
Die Angabe von Inhaltsstoffen auf Shampoo-Verpackungen muss gut sichtbar und lesbar sein, jedoch keine gesetzlich festgelegte Mindestgröße haben.
ganzen Text lesen
06. Dezember 2024
Die Beschriftung eines Online-Buttons ist nur relevant, wenn er den rechtlich bindenden Vertragsschluss direkt auslöst.
ganzen Text lesen
05. Dezember 2024
Ein Unternehmen täuscht Verbraucher durch ein irreführendes TÜV-Logo und geschönte Kundenbewertungen, was als Wettbewerbsverstoß eingestuft wurde.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen