Die Online-Anzeige eines Maklers muss die Pflichtangaben nach der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) enthalten (LG Bayreuth, Urt. v. 28.04.2016 - Az.: 13 HK 57/15). Andernfalls liegt eine Wettbewerbsverletzung vor.
Der verklagte Makler hatte eine Online-Anzeige für einen Kunden geschaltet, ohne dabei die Pflichtangaben nach der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) einzuhalten.
Das LG Bayreuth sah dies als Wettbewerbsverstoß nach <link http: www.gesetze-im-internet.de enev_2007 __16a.html _blank external-link-new-window>§ 16 a EnEV ein.
Auch wenn der Makler in dieser Vorschrift nicht explizit genannt werde, sei er gleichwohl verpflichtet. Es sei möglich, so das Gericht, dass es sich insofern um kein redaktionelles Versehen des Gesetzgebers handle, sondern dass er bewusst auf die Nennung der Makler verzichtet habe.
Hierauf komme es aber nicht an. Denn es bestünde die gesetzliche Pflicht, Regelungen EU-konform auszulegen. Dies gilt auch für die Auslegung von <link http: www.gesetze-im-internet.de enev_2007 __16a.html _blank external-link-new-window>§ 16 a EnEV. Der. Schutzzweck gebiete es, dahingehend zu interpretieren, dass auch Makler, die Immobilienanzeigen veranlassen, die verlangten Angaben in kommerziellen Medien machen müssten. Sinn und Zweck der Richtlinie sei es, Käufern, Mietern oder Pächtern Informationen über den Energiestatus einer Immobilie vor Abschluss eines Vertrages zukommen zu lassen.
Entscheidend sei nicht, wer eine Immobilie auf dem Markt anbiete, sondern viemehr, dass derjenige, der ein solches Angebot in Form einer Anzeige veranlasst, dafür Sorge trage, dass in dieser die Angaben erfolgten. Nur so könne erreicht werden, dass ein Interessent vorab über den Energiestatus des Objekts informiert werde.
Die Frage, ob <link http: www.gesetze-im-internet.de enev_2007 __16a.html _blank external-link-new-window>§ 16a EnEV auch für Makler gilt, ist derzeit sehr umstritten. Die Gerichte entscheiden hier bislang sehr unterschiedlich.
Für die Anwendbarkeit von <link http: www.gesetze-im-internet.de enev_2007 __16a.html _blank external-link-new-window>§ 16a EnEV auf Makler:
- LG München I <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 16.11.2015 - Az.: 4 HK O 634/15)
- LG Tübingen <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.10.2015 - Az.: 20 O 60/15)
- LG Tübingen <link news erneut-makler-muessen-in-immobilien-anzeigen-enev-pflichtangaben-machen.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 01.02.2016 - Az.: 20 O 53/15)
Gegen die Anwendbarkeit von <link http: www.gesetze-im-internet.de enev_2007 __16a.html _blank external-link-new-window>§ 16a EnEV auf Makler:
- LG Bielefeld <link http: www.online-und-recht.de urteile makler-muss-in-angebot-nicht-pflichtangaben-nach-energieeinsparungsverordnung-enev-angeben-landgericht-bielefeld-20151006 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 06.10.2015 - Az.: 12 O 60/15)
- LG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.10.2014 - Az.: 12 O 167/14)
- LG Gießen (<link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>Urt. v. 11.09.2015 - Az.: 8 O 7/15)
- LG München II (Urt. v. 29.10.2015 - Az.: 2 HK O 3089/15)