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Kategorie: Onlinerecht

OVG Münster: Online-Glücksspiel-Lizenz aus Schleswig-Holstein gilt nicht in NRW

In einer aktuellen Entscheidung hat das OVG Münster klargestellt, dass eine Online-Glücksspiel-Lizenz aus dem Bundesland Schleswig-Holstein nicht in Nordrhein-Westfalen (NRW) gilt <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OVG Münster, Beschl. v. 13.11.2014 - Az.: 13 B 827/14).

Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte gegen ein Unternehmen, das eine private Online-Glücksspiel-Lizenz aus Schleswig-Holstein besaß, eine entsprechende Untersagungsverfügung erlassen. Hiergegen wehrte sich der Anbieter und begehrte die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs.

Formal gaben die Richter dem Begehren statt, denn die Behörde habe nicht ausreichend ermittelt, ob nun tatsächlich Bürger aus NRW an dem Online-Spiel teilnehmen konnten oder nicht.

Inhaltlich trifft das OVG Münster jedoch eine viel bedeutendere Entscheidung: Nämlich, dass die Schleswig-Holstein-Lizenz in anderen Bundesländern keine Wirkung entfaltet, sondern der Anbieter sich lediglich an Personen aus dem nördlichsten Bundesland wenden darf.

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