Nach Meinung des OLG Schleswig <link http: www.online-und-recht.de urteile zur-voraussetzung-einer-urheberrechtlichen-rechtsverletzung-gewerblichen-ausmasses-6-w-26-09-oberlandesgericht-schleswig-20100205.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 05.02.2010 - Az.: 6 W 26/09) kann beim urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch bereits dann ein "gewerbliches Ausmaß" vorliegen, wenn lediglich ein einziges Musikalbum in einer P2P-Tauschbörse angeboten wird.
Es ging wieder einmal um die Frage, welche Anforderungen an das Merkmal des "gewerblichen Ausmaßes" beim urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch zu stellen sind. Im vorliegenden Fall war ein Musikalbum kurz nach der Veröffentlichung online illegal zum Download angeboten worden.
Der Access-Provider war der Ansicht, dies reiche nicht und erteilte keine Auskunft.
Dies sah das OLG Schleswig anders und verpflichtete den Provider, die notwendigen Informationen an den Rechteinhaber herauszugeben.
Zwar erfordere das Kriterium des "gewerblichen Ausmaßes", dass eine Rechtsverletzung von nicht unerheblicher Schwere vorliege und der Bereich der Nutzung über den rein privaten Gebrauch hinausgehe.
Diese Voraussetzungen seien im vorliegenden Fall aber gegeben. Das Album sei in der relevanten Veröffentlichungsphase vielfach online angeboten worden, so dass die Grenze des Privaten überschritten sei.
Siehe zum Durcheinander beim Internet-Auskunftsanspruch unseren Podcast <link http: www.law-podcasting.de chaos-beim-internet-auskunftsanspruch _blank>"Chaos beim Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG".