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Kategorie: Onlinerecht

VG Frankfurt (Oder): Lehrerin kann aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden, wenn sie für rechtsextreme Medienunternehmen arbeitet

Verschwiegene rechtsextreme Moderatorentätigkeit führt zum Verlust des Lehrerstatus.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat mit Beschluss vom 6. Juni 2024 (Aktenzeichen: VG 2 L 78/24) den Eilantrag einer Lehramtsreferendarin abgelehnt, deren Ernennung zur Beamtin auf Widerruf wegen einer verschwiegenen Moderatorentätigkeit für ein vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuftes Medienunternehmen („COMPACT“) zurückgenommen wurde. 

Das Verwaltungsgericht sieht es als erwiesen an, dass die Antragstellerin nicht die für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue bietet. 

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht BerlinBrandenburg zulässig. 

VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 6. Juni 2024, VG 2 L 78/24

Quelle: Pressemitteilung des VG Frankfurt (Oder) v. 10.06.2024

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