Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamburg: Kahn ./. Electronic Arts

Schon über die Vorinstanz hatten die Kanzlei-Infos v. 28.04.2003 berichtet. Es geht um die Frage, ob der Spielehersteller Electronic Arts für sein Spiel "FIFA Fußball Weltmeisterschaft 2002" den Namen des bekannten FC Bayern-Torwarts Oliver Kahn benutzen darf.

Electronic Arts verletze - so damals die LG-Richter - den Kläger zum einen in seinem Recht am eigenen Bild, zum andern in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Eine Verwendung zu kommerziellen Zwecken müsse Oliver Kahn ohne seine ausdrückliche Einwilligung nicht hinnehmen. Das sei selbst dann der Fall, wenn man den Nationalhüter als absolute Person der Zeitgeschichte ansehe.

Nun hat das OLG Hamburg in der Berufung diese Ansicht (weitgehend) jüngst bestätigt. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, da die Revision zugelassen wurde.

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Wer online gezielt ein Tesla-Auto kauft, den Preis kennt und das Fahrzeug jahrelang nutzt, kann sich nicht nachträglich auf einen falsch beschrifteten…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen