Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamburg: Kahn ./. Electronic Arts

Schon über die Vorinstanz hatten die Kanzlei-Infos v. 28.04.2003 berichtet. Es geht um die Frage, ob der Spielehersteller Electronic Arts für sein Spiel "FIFA Fußball Weltmeisterschaft 2002" den Namen des bekannten FC Bayern-Torwarts Oliver Kahn benutzen darf.

Electronic Arts verletze - so damals die LG-Richter - den Kläger zum einen in seinem Recht am eigenen Bild, zum andern in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Eine Verwendung zu kommerziellen Zwecken müsse Oliver Kahn ohne seine ausdrückliche Einwilligung nicht hinnehmen. Das sei selbst dann der Fall, wenn man den Nationalhüter als absolute Person der Zeitgeschichte ansehe.

Nun hat das OLG Hamburg in der Berufung diese Ansicht (weitgehend) jüngst bestätigt. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, da die Revision zugelassen wurde.

Rechts-News durch­suchen

16. Januar 2025
Sony darf bei Playstation Plus weder Preise noch Leistungen einseitig ändern, da die Klauseln Verbraucher unangemessen benachteiligen.
ganzen Text lesen
16. Januar 2025
Eine Kundin erwirkte die Rückzahlung von 1.500,- EUR und die Nichtigkeit eines Fernunterrichtsvertrags, da der Anbieter keine FernUSG-Zulassung hatte.
ganzen Text lesen
15. Januar 2025
Die Werbung für einen isolierten Online-Theorieunterricht für Fahrschüler ist irreführend, da Theorie- und Praxisausbildung eng verzahnt sein müssen…
ganzen Text lesen
14. Januar 2025
Ein Ex-Polizist wurde wegen Bestechlichkeit und Datenhandel zu 1 Jahr und 11 Monaten auf Bewährung sowie zur Zahlung von Geldbeträgen verurteilt, da…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen